• zenon.ch GmbH

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    Handelsregister-Nr.: CH-035.4.035.391-0
    Branche: Verwaltung von Gastronomiebetrieben

    Alter der Firma

    18 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    21'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu zenon.ch GmbH

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen. Mehr erfahren
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma. Mehr erfahren
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen. Mehr erfahren
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren. Mehr erfahren

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    Über zenon.ch GmbH

    • zenon.ch GmbH ist aktuell aktiv und in der Branche Verwaltung von Gastronomiebetrieben tätig. Der Sitz liegt in Bern.
    • Im Management sind 2 aktive Personen eingetragen. Gegründet wurde die Firma am 24.08.2005.
    • Der Handelsregistereintrag der Firma wurde zuletzt am 05.03.2024 angepasst. Unter Meldungen sind alle bisherigen Handelsregistereinträge abrufbar.
    • Die Firma ist im Handelsregister BE mit der UID CHE-112.491.674 eingetragen.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Verwaltung von Gastronomiebetrieben

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Zweck der Gesellschaft ist das Führen von Gastronomie- und Kulturbetrieben, die Erbringung von Dienstleistungen für Gastronomie- und Kulturbetriebe sowie der Handel mit Waren aller Art. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.

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    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: zenon.ch GmbH

    SHAB 240305/2024 - 05.03.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV04-0000001120, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 05.03.2024 Öffentlich einsehbar bis: 05.09.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Regionalgericht Bern - Mittelland, Effingerstrasse 34, 3008 Bern Entscheid vom 04.03.2024 Gerichtsentscheid: Zivilverfahren zenon.ch GmbH, Kein Rechtsdomizil, Gesuchsgegnerin betreffend Organisationsmängel Die Gerichtspräsidentin entscheidet:

    1. Die zenon.ch GmbH wird gestützt auf Art. 939 OR i. V. m. Art. 731 b OR aufgelöst.
    2. Das Konkursamt Bern-Mittelland wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheids angewiesen, die zenon.ch GmbH analog den Vorschriften über den Konkurs zu liquidieren.
    3. Die Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 400.00 (inkl. Publikationskosten), werden der Gesuchsgegnerin auferlegt und sind durch das Konkursamt Bern-Mittelland direkt zu verrechnen.
    4. Zu eröffnen: - der Gesuchsgegnerin (Publikation im SHAB) Mitzuteilen: - [...] Regionalgericht Bern-Mittelland Zivilabteilung Die Gerichtspräsidentin: Mühlethaler Die Gerichtssekretärin: Makki Rechtsmittelbelehrung: Jede Partei kann innert 10 Tagen seit Zustellung dieses Dispositivs eine schriftliche Begründung verlangen. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides (Art.239 Abs. 2 ZPO). Der Fristenstillstand gemäss Art. 145 ZPO gilt nicht. Nach Zustellung der Entscheidbegründung kann der Entscheid innert 10 Tagen mit Berufung angefochten werden. Für die Einzelheiten wird auf die Rechtsmittelbelehrung verwiesen, die der Entscheidbegründung beigefügt werden wird. Hinweise: Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben werden (Art. 143 Abs. 1 ZPO). Eingaben per Fax und E-Mail sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eingaben elektronisch erfolgen. Genauere Angaben hierzu finden Sie auf der Internetseite der Berner

    Justiz(https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/dienstleistungen/elektronischerrechtsverkehr.html).
    Bei Eingaben ist jeweils die Dossiernummer (CIV 24 140) anzugeben.

    SHAB 240117/2024 - 17.01.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV04-0000001074, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 17.01.2024 Öffentlich einsehbar bis: 17.07.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Regionalgericht Bern - Mittelland, Effingerstrasse 34, 3008 Bern Verfügung vom 16.01.2024 Gerichtsentscheid: Zivilverfahren zenon.ch GmbH, kein Rechtsdomizil Gesuchsgegnerin betreffend Organisationsmängel Die Gerichtspräsidentin verfügt:

    1. Die Eingabe des Handelsregisteramtes des Kantons Bern vom 12.01.2024 ist am 15.01.2024 beim Regionalgericht Bern-Mittelland eingelangt. Ein Doppel wird der Gesuchsgegnerin zugestellt.
    2. Die Gesuchsgegnerin wird aufgefordert, innert 30 Tagen ab Publikation dieser Verfügung die geltend gemachten Mängel in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organisation zu beheben. Die für die Anmeldung erforderlichen Belege sind im Original direkt beim Handelsregisteramt einzureichen. Eine Kopie davon ist dem Regionalgericht BernMittelland zuzustellen.
    3. Besteht aus Sicht der Gesuchsgegnerin kein zubehebender Mangel in der Organisation der Gesellschaft, so hat sie dies innert 30 Tagen ab Publikation dieser Verfügung in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Regionalgericht darzutun und mit Urkunden zu belegen.
    4. Sollte die Anmeldung mit den erforderlichen Unterlagen für die Eintragungen nicht innert Frist beim Handelsregisteramt eingehen (Ziff. 2) bzw. nicht innert Frist beim Regionalgericht schlüssig dargetan und belegt werden, dass kein zu behebender Mangel in der Organisation der Gesellschaft besteht (Ziff. 3), wird der Gesuchsgegnerin ihre Auflösung und Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs ausdrücklich angedroht.
    5. Nach Ablauf der Fristen gemäss vorstehenden Ziffern 2 und 3 wird das Gericht über die erforderlichen Massnahmen schriftlich entscheiden. Verspätete Eingaben werden nicht beachtet (Säumnisfolgen nach Art.147 Abs. 2 ZPO).
    6. Die Akten können nach telefonischer Voranmeldung zu den Bürozeiten am Empfang des Regionalgerichtes Bern-Mittelland eingesehen werden.
    7. Zu eröffnen: - der Gesuchsgegnerin (Publikation im SHAB) Mitzuteilen: - [...] Regionalgericht Bern-Mittelland Zivilabteilung Die Gerichtspräsidentin: Mühlethaler Hinweise: Die Zustellung von Vorladungen, Verfügungen und Entscheiden gilt bei eingeschriebenen Sendungen, die nicht abgeholt werden, am siebten Tag nach dem erfolglosen Zustellungsversuch als erfolgt, sofern die Person mit einer Zustellung rechnen musste (Art. 138 Abs. 3 Bst. a ZPO). Daran ändern besondere Abmachungen mit der Schweizerischen Post (wie etwa Postrückbehalteaufträge oder Abholfristverlängerungen) nichts: Auch in diesen Fällen gilt die Sendung am siebten Tag nach Eingang der Sendung bei der Poststelle am Ort des Empfängers als zugestellt. Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben werden (Art. 143 Abs. 1 ZPO). Eingaben per Fax und E-Mail sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eingaben elektronisch erfolgen. Genauere Angaben hierzu finden Sie auf der Internetseite der Berner Justiz

    (https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/dienstleistungen/elektronischerrechtsverkehr.html).
    Bei Eingaben ist jeweils die Dossiernummer (CIV 24 140) anzugeben.

    SHAB 17/2017 - 25.01.2017
    Kategorien: Änderung im Management

    Publikationsnummer: 3304393, Handelsregister-Amt Bern, (36)

    zenon.ch GmbH, in Bern, CHE-112.491.674, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 202 vom 18.10.2010, Publ. 5856664).

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Erb, Felix, von Röthenbach im Emmental, in Bern, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 105 Stammanteilen zu je CHF 100.00;
    Liniger Vermot-Petit-Outhenin, Marco, von Wohlen bei Bern, in Bern, Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift, mit 105 Stammanteilen zu je CHF 100.00.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Le Vin Du Capitaine GmbH (CHE-282.370.450), in Bern, Gesellschafterin, mit 210 Stammanteilen zu je CHF 100.00;
    Nunez, Frédéric, französischer Staatsangehöriger, in Bern, Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift.

    Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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