• Software X GmbH

    ZG
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    Handelsregister-Nr.: CH-020.4.065.317-2
    Branche: Erbringen von IT-Dienstleistungen

    Alter der Firma

    5 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    25'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu Software X GmbH

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    Bonitätsauskunft

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    Zahlungsverhalten

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    Über Software X GmbH

    • Software X GmbH mit Sitz in Steinhausen ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus dem Bereich «Erbringen von IT-Dienstleistungen». Software X GmbH ist aktiv.
    • Es sind 2 aktive Personen im Management eingetragen.
    • Alle Anpassungen am Handelsregistereintrag finden Sie unter Meldungen. Die letzte Anpassung erfolgte am 14.08.2023.
    • Die Unternehmens-Identifikationsnummer der Firma Software X GmbH lautet CHE-449.806.503.
    • An der gleichen Adresse wie Software X GmbH sind 73 weitere aktive Firmen eingetragen. Dazu gehören: 4T Technology GmbH, Accounted AG, Accounted Group AG.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Erbringen von IT-Dienstleistungen

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Die Gesellschaft bezweckt die Entwicklung von Software, Beratung und Vertrieb sowie die Erbringung von damit verbundenen Dienstleistungen im lT-Bereich. Zusätzlich bezweckt die Gesellschaft, ihr eigenes Vermögen, sowohl digital als auch nicht-digital, zu verwalten und entsprechende Dienstleistungen und Beratung bereitzustellen. Die Gesellschaft kann alle anderen gesetzeskonformen Transaktionen und Dienstleistungen durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Nebenleistungspflichten, Vorhand-, Vorkaufs- oder Kaufsrechte gemäss näherer Umschreibung in den Statuten.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Software X GmbH

    SHAB 230814/2023 - 14.08.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV01-0000002210, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 14.08.2023 Öffentlich einsehbar bis: 14.08.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsgericht des Kantons Zürich, Hirschengraben 15, 8001 Zürich Handelsgerichtsentscheid betreffend Software X GmbH gegen Conflux Foundation Ltd. (in creditor's voluntary liquidation) Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Urteil des Handelsgerichts Zürich, HG210267 Das Handelsgericht hat am 27. Juli 2023 in Sachen Software X GmbH, Hinterbergstrasse

  • 6312 Steinhausen (Klägerin) gegen Conflux Foundation Ltd. (in creditor's voluntary liquidation), 133 Cecil Street, 14-01, Keck Seng Tower, Singapore 069535, Singapore (Beklagte) betreffend Forderung erkannt:
    1. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin CHF 96'250.- zu bezahlen, zuzüglich Zins zu 5 % auf - CHF 13'750.- seit dem 16. Juni 2021; - CHF 13'750.- seit dem 16. Juli 2021; - CHF 13'750.- seit dem 16. August 2021; - CHF 13'750.- seit dem 16. September 2021; - CHF 13'750.- seit dem 16. Oktober 2021; - CHF 13'750.- seit dem 16. November 2021; - CHF 13'750.- seit dem 16. Dezember 2021.
    2. Die Gerichtsgebühr wird auf CHF 6'450.- festgesetzt. Die weiteren Kosten betragen: CHF 2'520.- (Übersetzung).
    3. Die Kosten werden der Beklagten auferlegt und aus dem von der Klägerin geleisteten Kostenvorschuss gedeckt. Der Klägerin wird das Rückgriffsrecht auf die Beklagte eingeräumt.
    4. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin eine Parteientschädigung von CHF 10'675.- zu bezahlen.
    5. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, an die Beklagte durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt.
    6. Eine bundesrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid ist innerhalb von 30 Tagen von der Zustellung an beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, einzureichen. Zulässigkeit und Form einer solchen Beschwerde richten sich nach Art. 72 ff. (Beschwerde in Zivilsachen) oder Art. 113 ff. (subsidiäre Verfassungsbeschwerde) in

    Verbindung mit Art. 42 und 90 ff. des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BGG). Der Streitwert beträgt CHF 96'250.-.
    Handelsgericht des Kantons Zürich

  • SHAB 230614/2023 - 14.06.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV01-0000002187, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 14.06.2023 Voraussichtliches Ablaufdatum: 14.09.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsgericht des Kantons Zürich, Hirschengraben 15, 8001 Zürich Handelsgerichtsentscheid betreffend Software X GmbH / Conflux Foundation Ltd. (in creditor's voluntary liquidation) Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Verfügung des Handelsgerichts Zürich, HG210267 Die Präsidentin hat am 12. Juni 2023 in Sachen Software X GmbH, Bahnhofstr. 7, 6300 Zug (Klägerin) gegen Conflux Foundation Ltd. (in creditor's voluntary liquidation),

  • Cecil Street, 14-01, Keck Seng Tower, Singapore 069535, Singapore (Beklagte) betreffend Forderung verfügt:
    1. Der Beklagten wird eine einmalige, kurze Nachfrist von 20 Tagen ab Publikation angesetzt, um ihre Art. 222 Abs. 2 ZPO entsprechende Klageantwort in fünffacher Ausfertigung einzureichen; die Beilagen sind der Klageantwort (einschliesslich Verzeichnis der Beweismittel) in zweifacher Ausfertigung beizulegen. Bei Säumnis wird das Gericht entweder einen Endentscheid gestützt allein auf die klägerischen Vorbringen treffen, sofern die Angelegenheit spruchreif ist, oder zur Hauptverhandlung vorladen.
    2. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, an die Klägerin unter Beilage von Kopien von act. 21-23, an die Beklagte durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt.

    [Als zureichende Gründe für eine Fristerstreckung gemäss Art. 144 Abs. 2 ZPO werden nur entweder die Zustimmung der Gegenpartei oder von der Partei nicht vorhersehbare oder nicht beeinflussbare Hinderungsgründe anerkannt.]
    Handelsgericht des Kantons Zürich

  • SHAB 230511/2023 - 11.05.2023
    Kategorien: Änderung des Firmenzwecks, Änderung der Firmenadresse

    Publikationsnummer: HR02-1005743850, Handelsregister-Amt Zug, (170)

    Software X GmbH, in Zug, CHE-449.806.503, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 85 vom 03.05.2023, Publ. 1005737732).

    Statutenänderung:
    21.04.2023.

    Sitz neu:
    Steinhausen.

    Domizil neu:
    Hinterbergstrasse 49, 6312 Steinhausen.

    Zweck neu:
    Die Gesellschaft bezweckt die Entwicklung von Software, Beratung und Vertrieb sowie die Erbringung von damit verbundenen Dienstleistungen im lT-Bereich. Zusätzlich bezweckt die Gesellschaft, ihr eigenes Vermögen, sowohl digital als auch nicht-digital, zu verwalten und entsprechende Dienstleistungen und Beratung bereitzustellen. Die Gesellschaft kann alle anderen gesetzeskonformen Transaktionen und Dienstleistungen durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Nebenleistungspflichten, Vorhand-, Vorkaufs- oder Kaufsrechte gemäss näherer Umschreibung in den Statuten.

    Mitteilungen neu:
    Mitteilungen an die Gesellschafter erfolgen per Brief oder E-Mail. [Ferner Änderung nicht publikationspflichtiger Tatsachen].

    Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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