• ICM GmbH Zürich

    ZH
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    Handelsregister-Nr.: CH-320.4.082.923-6
    Branche: Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen

    Alter der Firma

    6 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    20'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu ICM GmbH Zürich

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    Bonitätsauskunft

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    Über ICM GmbH Zürich

    • ICM GmbH Zürich ist in der Branche «Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen» tätig und ist aktuell aktiv. Der Sitz ist in Zürich.
    • Die Firma wurde am 19.09.2017 gegründet.
    • Die Firma änderte den Handelsregistereintrag zuletzt am 17.02.2021, unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
    • Die gemeldete UID lautet CHE-230.274.537.
    • Es sind 200 weitere aktive Firmen an derselben Adresse eingetragen. Dazu gehören: 77 Diamonds Swiss GmbH, A&A Bau Group GmbH, A&L Bau GmbH.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Beratungen für natürliche und juristische Personen, insbesondere in wirtschaftlichen Fragestellungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • RENOVA Bauservice GmbH
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    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: ICM GmbH Zürich

    SHAB 210217/2021 - 17.02.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000004629, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 17.02.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 15.02.2021, 16.02.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 155 Abs. 2 aHRegV (Rechnungsruf), ICM GmbH Zürich

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: ICM GmbH Zürich CHE-230.274.537 Talacker 41 8001 Zürich Ergänzende rechtliche Hinweise: Die oben aufgeführte Gesellschaft weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Gesellschaft innerhalb von 30 Tagen dem zuständigen Handelsregisteramt schriftlich mitzuteilen. Wird innert 30 Tagen seit der dritten Publikation kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 aOR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 aOR). Die Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 19.03.2021 Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Bemerkungen: Am
    1. Januar 2021 ist die Änderung des Obligationenrechts (Handelsregisterrecht) vom
    2. März 2017 (AS 2020 957) in Kraft getreten. Die Artikel 1 - 4 des Schlusstitels des Zivilgesetzbuches gelten für die Änderung vom 17. März 2017 (vgl. Art. 1 der ÜBest zur

    Änderung vom 17. März 2017). Verfahren betreffend Eintragungen von Amtes wegen, die vor dem Inkrafttreten der HRegV eingeleitet wurden, richten sich nach den
    Vorschriften des alten Rechts (vgl. Art. 180 HRegV).

  • SHAB 210216/2021 - 16.02.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000004556, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 16.02.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 15.02.2021, 17.02.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 155 Abs. 2 aHRegV (Rechnungsruf), ICM GmbH Zürich

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: ICM GmbH Zürich CHE-230.274.537 Talacker 41 8001 Zürich Ergänzende rechtliche Hinweise: Die oben aufgeführte Gesellschaft weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Gesellschaft innerhalb von 30 Tagen dem zuständigen Handelsregisteramt schriftlich mitzuteilen. Wird innert 30 Tagen seit der dritten Publikation kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 aOR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 aOR). Die Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 19.03.2021 Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Bemerkungen: Am
    1. Januar 2021 ist die Änderung des Obligationenrechts (Handelsregisterrecht) vom
    2. März 2017 (AS 2020 957) in Kraft getreten. Die Artikel 1 - 4 des Schlusstitels des Zivilgesetzbuches gelten für die Änderung vom 17. März 2017 (vgl. Art. 1 der ÜBest zur

    Änderung vom 17. März 2017). Verfahren betreffend Eintragungen von Amtes wegen, die vor dem Inkrafttreten der HRegV eingeleitet wurden, richten sich nach den
    Vorschriften des alten Rechts (vgl. Art. 180 HRegV).

  • SHAB 210215/2021 - 15.02.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000004440, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 15.02.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 16.02.2021, 17.02.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 155 Abs. 2 aHRegV (Rechnungsruf), ICM GmbH Zürich

    1. Veröffentlichung Betroffene Organisation: ICM GmbH Zürich CHE-230.274.537 Talacker 41 8001 Zürich Ergänzende rechtliche Hinweise: Die oben aufgeführte Gesellschaft weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Gesellschaft innerhalb von 30 Tagen dem zuständigen Handelsregisteramt schriftlich mitzuteilen. Wird innert 30 Tagen seit der dritten Publikation kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 aOR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 aOR). Die Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 19.03.2021 Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Bemerkungen: Am
      1. Januar 2021 ist die Änderung des Obligationenrechts (Handelsregisterrecht) vom
      2. März 2017 (AS 2020 957) in Kraft getreten. Die Artikel 1 - 4 des Schlusstitels des Zivilgesetzbuches gelten für die Änderung vom 17. März 2017 (vgl. Art. 1 der ÜBest zur

      Änderung vom 17. März 2017). Verfahren betreffend Eintragungen von Amtes wegen, die vor dem Inkrafttreten der HRegV eingeleitet wurden, richten sich nach den
      Vorschriften des alten Rechts (vgl. Art. 180 HRegV).

    Trefferliste

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