• Hans Peter Wegmann Vertretungen

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.1.003.775-8
    Branche: Handelsmittler in diversen Bereichen

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Hans Peter Wegmann Vertretungen

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Handelsmittler in diversen Bereichen

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    Vertretungen aller Art, insbesondere Vertretung von Bilderrahmen und Bilderleisten.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Wegmann Hans Peter Vertretungen
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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Hans Peter Wegmann Vertretungen

    SHAB 230929/2023 - 29.09.2023
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005848400, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Hans Peter Wegmann Vertretungen, in Küsnacht (ZH), CHE-107.439.308, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 8 vom 13.01.1993, S.163). Das Einzelunternehmen wird infolge Todes des Inhabers gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 933 Abs. 1 OR von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 230626/2023 - 26.06.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000003867, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 26.06.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Verfügung nach Verfügung nach Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a OR, Hans Peter Wegmann Vertretungen Betroffene Organisation: Hans Peter Wegmann Vertretungen CHE-107.439.308 Johannisburgstrasse 6

  • Küsnacht Ausgangslage: Aufforderung im SHAB vom 05.04.2023 Verfügung:
    1. Das Einzelunternehmen «Hans Peter Wegmann Vertretungen» wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
    2. Bei dem Einzelunternehmen «Hans Peter Wegmann Vertretungen» wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung Folgendes in das Handelsregister eingetragen: «Das Einzelunternehmen wird infolge Todes des Inhabers gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 933 Abs. 1 OR von Amtes wegen gelöscht.»
    3. Die Eintragungsgebühren von CHF 95.00 sind einstweilen uneinbringlich.
    4. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 28.08.2023 Kontaktstelle: Verwaltungsgericht des Kantons Zürich

    Militärstrasse 36 Postfach
  • Zürich

  • SHAB 230405/2023 - 05.04.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000007679, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach alter HRegV Publikationsdatum: SHAB 05.04.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 933 Abs. 1 und 938 OR, Hans Peter Wegmann Vertretungen Betroffene Organisation: Hans Peter Wegmann Vertretungen CHE-107.439.308 Johannisburgstrasse 6

  • Küsnacht Ergänzende rechtliche Hinweise: Bei der aufgeführten Rechtseinheit ist das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan seiner Pflicht zur Anmeldung nicht nachgekommen bzw. entspricht eine Eintragung den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Anmeldung vorzunehmen oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Wenn innert der angesetzten Frist weder die Anmeldung erfolgt, noch belegt wird, dass eine Eintragung nicht erforderlich ist, wird betreffend das Bestehen der Eintragungspflicht kostenpflichtig eine Verfügung erlassen. Weiter spricht das Handelsregisteramt gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen bis CHF 5'000.00 aus (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 05.05.2023
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
  • Zürich

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