• ergo am barfi, Praxis für Handtherapie Lara Schuhrr

    BS
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-270.1.016.887-3
    Branche: Betreiben von Betrieben des Gesundheitswesens

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu ergo am barfi, Praxis für Handtherapie Lara Schuhrr

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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Betrieben des Gesundheitswesens

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    Ergotherapie für Handrehabilitation.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Neueste SHAB-Meldungen: ergo am barfi, Praxis für Handtherapie Lara Schuhrr

    SHAB 231130/2023 - 30.11.2023
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005897690, Handelsregister-Amt Basel-Stadt, (270)

    ergo am barfi, Praxis für Handtherapie Lara Schuhrr, in Basel, CHE-440.339.286, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 24 vom 05.02.2013, S.0, Publ. 7049390). Das Einzelunternehmen wird infolge Todes der Inhaberin gemäss Art. 938 OR i.V.m. Art. 39 Abs. 2 HRegV von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.

    SHAB 231025/2023 - 25.10.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000004118, Handelsregister-Amt Basel-Stadt

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 25.10.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Basel Stadt, Spiegelgasse 12, 4001 Basel Verfügung nach Art. 938 Abs. 2 OR i.V.m. Art 153 HRegV, ergo am barfi, Praxis für Handtherapie Lara Schuhrr Betroffene Organisation: ergo am barfi, Praxis für Handtherapie Lara Schuhrr CHE-440.339.286 Barfüsserplatz 14

  • Basel Ausgangslage:
    1. Das Einzelunternehmen ist infolge Todes der Inhaberin erloschen.
    2. Mit Publikation vom 12.10.2023 sind die allfälligen Erben der verstorbenen Inhaberin aufgefordert worden, die Löschung dieses Einzelunternehmens im Handelsregister anzumelden. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.
    3. Die dafür angesetzte Frist ist unbenutzt abgelaufen. Verfügung:
      1. Das Einzelunternehmen wird bei unbenutztem Ablauf der unten genannten Frist zur Anfechtung dieser Verfügung bei der ebenfalls unten genannten Kontaktstelle von Amtes wegen gelöscht.
      2. Es werden keine Gebühren erhoben.
      3. Eine Ordnungsbusse gemäss Art. 940 OR entfällt. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Basel Stadt Spiegelgasse 12
      4. Basel Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 24.11.2023

      Kontaktstelle: Appellationsgericht Basel-Stadt als Verwaltungsgericht Bäumleingasse 1
    4. Basel

  • SHAB 231012/2023 - 12.10.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000012073, Handelsregister-Amt Basel-Stadt

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV Publikationsdatum: SHAB 12.10.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Basel Stadt, Spiegelgasse 12, 4001 Basel Allgemeine Aufforderung, ergo am barfi, Praxis für Handtherapie Lara Schuhrr Betroffene Organisation: ergo am barfi, Praxis für Handtherapie Lara Schuhrr CHE-440.339.286 Barfüsserplatz 14

  • Basel Rechtliche Hinweise: Bei der aufgeführten Rechtseinheit fehlt der Handelsregistereintrag oder er entspricht den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr. Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Eintragung, Änderung oder Löschung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Eintragung, Änderung oder die Löschung. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen. Ergänzende rechtliche Hinweise: Das genannte Einzelunternehmen ist infolge Todes der Inhaberin erloschen. Ist die Inhaberin oder der Inhaber eines Einzelunternehmens verstorben, dann muss eine Erbin oder ein Erbe die Löschung des Einzelunternehmens im Handelsregister anmelden (Art.
  • Abs. 1 OR i.V.m. Art. 39 Abs. 2 HRegV). Die Erbinnen und Erben der verstorbenen Inhaberin werden daher aufgefordert, bis Fristablauf die Löschung des Einzelunternehmens ihrer Erblasserin anzumelden. Andernfalls wird vom unterzeichneten Handelsregisteramt die amtliche Löschung des genannten Einzelunternehmens im Handelsregister verfügt. Gegen säumige Anmeldepflichtige kann das Handelsregisteramt Ordnungsbussen bis CHF 5000 aussprechen (Art. 940 OR). Frist: 11 Tage Ablauf der Frist: 23.10.2023
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Basel Stadt, Spiegelgasse 12,
  • Basel

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