• Cornel Bärlocher Consulting

    ZG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-170.1.007.767-7
    Branche: Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Cornel Bärlocher Consulting

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Betrieb einer Treuhandgesellschaft und Unternehmensberatung.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Cornel Bärlocher Consulting

    SHAB 231018/2023 - 18.10.2023
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005863421, Handelsregister-Amt Zug, (170)

    Cornel Bärlocher Consulting, in Zug, CHE-115.725.874, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 95 vom 19.05.2014, S.0, Publ. 1508527). Das Einzelunternehmen wird gestützt auf Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 230510/2023 - 10.05.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000003757, Handelsregister-Amt Zug

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 10.05.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug Verfügung nach Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art.

  • Abs. 1 OR, Cornel Bärlocher Consulting Betroffene Organisation: Cornel Bärlocher Consulting CHE-115.725.874 Grabenstrasse 32
  • Zug Ausgangslage: Aufforderung im SHAB vom 19.09.2022, 20.09.2022, 21.09.2022 Verfügung:
    1. Das Einzelunternehmen Cornel Bärlocher Consulting wird von Amtes wegen gelöscht.
    2. Bei dem Einzelunternehmen Cornel Bärlocher Consulting wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung folgendes in das Handelsregister eingetragen: «Das Einzelunternehmen wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.»
    3. Die Eintragungsgebühren von CHF 440.60 werden Cornel Bärlocher, von Basel, in Torgon auferlegt.
    4. Gestützt auf Art. 940 OR wird dem Inhaber eine Ordnungsbusse im Betrag von CHF 300.00 auferlegt.
    5. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Postfach, 6300 Zug, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zug Postfach 6301 Zug Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 09.06.2023

    Kontaktstelle: Verwaltungsgericht Postfach
  • Zug

  • SHAB 220921/2022 - 21.09.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000008564, Handelsregister-Amt Zug

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 21.09.2022, Mehrfache Veröffentlichung: 19.09.2022, 20.09.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug Aufforderung eines Einzelunternehmens, Cornel Bärlocher Consulting

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Cornel Bärlocher Consulting CHE-115.725.874 Grabenstrasse 32 6300 Zug Rechtliche Hinweise: Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 21.10.2022
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zug, Postfach
  • Zug

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