• Abbruch Immorendita AG in Liquidation

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.3.023.253-8
    Branche: Betreiben von Beteiligungsgesellschaften

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Abbruch Immorendita AG in Liquidation

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Beteiligungsgesellschaften

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, Vermittlung und Veräusserung von Beteiligungen im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Sie kann zudem Waren importieren, exportieren und damit handeln. Sie kann Liegenschaften im In- und Ausland umbauen, abbrechen, neu bauen, erwerben und veräussern.

    Revisionsstelle

    Quelle: SHAB

    Frühere Revisionsstelle (2)
    Name Ort Seit Bis
    ABC ABBRUCH AG in Liquidation
    Dübendorf 19.05.2005 02.11.2008
    Revista Treuhand GmbH
    Zürich <2004 18.05.2005

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Abbruch Immorendita AG
    • CARE CONSULTING HOLDING AG
    • CARE CONSULTING AG
    • CASINO REGENSDORF AG
    Möchten Sie den Firmennamen aktualisieren? Klicken Sie hier.

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Abbruch Immorendita AG in Liquidation

    SHAB 220907/2022 - 07.09.2022
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005556304, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Abbruch Immorendita AG in Liquidation, in Regensdorf, CHE-100.810.689, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 98 vom 25.05.2021, Publ. 1005189801). Die Rechtseinheit wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.

    SHAB 220616/2022 - 16.06.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000003177, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 16.06.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Verfügung nach Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art.

  • Abs. 2 Satz 3 OR, Abbruch Immorendita AG in Liquidation Betroffene Organisation: Abbruch Immorendita AG in Liquidation CHE-100.810.689 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
  • Regensdorf Ausgangslage: Aufforderung im SHAB vom 27.04.2022, 28.04.2022 und 29.04.2022 Verfügung:
    1. Die Abbruch Immorendita AG in Liquidation wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
    2. Bei der Abbruch Immorendita AG in Liquidation wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung Folgendes in das Handelsregister eingetragen: «Das amtliche Verfahren zur Löschung der Rechtseinheit gemäss Art. 934 OR i.V.m. Art. 153 HRegV ist gemäss rechtskräftiger Verfügung vom 13.06.2022 abgeschlossen. Die Rechtseinheit kann mangels Zustimmung der Eidgenössischen und kantonalen Steuerverwaltungen noch nicht gelöscht werden.».
    3. Gehen die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und kantonalen Steuerverwaltungen beim Handelsregisteramt nach dem Erlass dieser Verfügung und dem Eintrag in das Handelsregister gemäss Ziff. 2 ein, wird Folgendes eingetragen: «Die Rechtseinheit wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.».
    4. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die ange-rufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich Schöntalstrasse 5 8022 Zürich Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 18.07.2022 Kontaktstelle: Verwaltungsgericht des Kantons Zürich

    Militärstrasse 36 Postfach
  • Zürich

  • SHAB 220323/2022 - 23.03.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000006783, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 23.03.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 1 OR, Handelsregisteramt des Kantons Zürich Betroffene Organisation: Handelsregisteramt des Kantons Zürich CHE-294.713.657 Schöntalstrasse 5

  • Zürich Ergänzende rechtliche Hinweise: Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Weist eine Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat sie keine verwertbaren Aktiven mehr, so fordert das Handelsregisteramt die Rechtseinheit auf, innert angesetzter Frist ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 1 OR). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen. Bleibt diese Aufforderung ergebnislos, so fordert das Handelsregisteramt weitere Betroffene durch dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt auf, ein solches Interesse mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR). Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV) und holt die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, erfolgt ein Zwischeneintrag über den Abschluss des Verfahrens. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 22.04.2022 Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
  • Zürich Bemerkungen: Aufforderung betrifft folgende Rechtseinheiten: - Gloris Schweiz AG (CHE-213.064.890), in Regensdorf
    - Sale Sport GmbH (CHE-339.031.622), in Dübendorf - Abbruch Immorendita AG in Liquidation (CHE-100.810.689), in Regensdorf
    - Bollier + Bühler in Liquidation (CHE-115.147.581), in Kloten

  • Title
    Bestätigen