• Rita Karli

    SO
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-241.1.014.458-2
    Branche: Betreiben eines Advokatur- und Notariatsbüros

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Rita Karli

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben eines Advokatur- und Notariatsbüros

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    Führen einer Advokatur- und Notariatskanzlei.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

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    Neueste SHAB-Meldungen: Rita Karli

    SHAB 230306/2023 - 06.03.2023
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005693540, Handelsregister-Amt Solothurn, (241)

    Rita Karli, in Solothurn, CHE-484.331.901, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 43 vom 02.03.2016, Publ. 2699107). Das Einzelunternehmen ist infolge Geschäftsaufgabe erloschen.

    SHAB 124/2018 - 29.06.2018
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: 4310117, Handelsregister-Amt Solothurn

    EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
    KÜNDIGUNGEN 2017 Teilliquidation Mitteilung der Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband,

  • Bern an ihre aktiven Versicherten und Rentner Der Stiftungsrat der Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband hat am 25. April 2018 beschlossen, dass der Tatbestand der Teilliquidation gemäss Teilliquidationsreglement Art. 2.1 bei folgenden Anschlussverträgen gegeben ist: - Weder Thomas, Biel - Karli Rita, Solothurn - Ziegler Philipp, Basel - Vetsch Marcel, Hochdorf - David Müller Astrid, Luzern - Macaluso Alain, Genf Der Stiftungsrat hat mit einer einheitlichen Betrachtung (Art. 3 des Teilliquidationsreglements) den relevanten Bilanzstichtag auf den 31.12.2017 festgelegt. Gemäss der von der Revisionsstelle geprüften kaufmännischen Bilanz sind keine freien Mittel vorhanden, und die Stiftung weist per 31.12.2017 einen Deckungsgrad von 109.9 % aus. Deshalb besteht zusätzlich zum individuellen Anspruch auf die bereits überwiesene oder noch zu überweisende Austrittsleistung weder ein individueller Anspruch auf freie Mittel, noch muss die individuelle Austrittsleistung um einen Fehlbetrag gekürzt werden. Bei keiner der angeschlossenen Unternehmungen besteht Anspruch auf kollektive versicherungstechnische Rückstellungen und Wertschwankungsreserven gemäss Art. 9.1 des Teilliquidationsreglements. Die versicherungstechnischen Rückstellungen und die Wertschwankungsreserve dienen den Interessen des Fortbestandes der in der Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband verbleibenden Aktivmitglieder und Rentenbezüger. Damit erübrigt sich die Erstellung eines Verteilplanes gemäss Teilliquidationsreglement Art. 5.7. Gegen diese Feststellungen kann jeder/jede Versicherte innert 30 Tagen Einsprache erheben. Die Einsprachen sind schriftlich mit Begründung und Antrag an die Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband, Marktgasse 31, Postfach, 3001 Bern, zu richten. Bern, 2
    1. Juni 2018 Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband Im Namen des Stiftungsrates: Dr. Franz Xaver Muheim Stiftungsratspräsident

    Doria D'Amico Geschäftsführerin

  • SHAB 43/2016 - 02.03.2016
    Kategorien: Neugründung

    Publikationsnummer: 2699107, Handelsregister-Amt Solothurn, (241)

    Rita Karli, in Solothurn, CHE-484.331.901, Bielstrasse 3, 4502 Solothurn, Einzelunternehmen (Neueintragung).

    Zweck:
    Führen einer Advokatur- und Notariatskanzlei.

    Eingetragene Personen:
    Karli, Rita, von Zuchwil, in Solothurn, Inhaberin, mit Einzelunterschrift.

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