Auskünfte zu Catharina's Fine Food GmbH in Liquidation
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Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten. Jetzt kostenlos Firmendossier abrufenÜber Catharina's Fine Food GmbH in Liquidation
- Catharina's Fine Food GmbH in Liquidation ist aktuell in Liquidation und in der Branche Handel (sonstiges) tätig. Der Sitz liegt in Fislisbach.
- Die Firma wurde am 26.09.2019 gegründet und hat eine Person im Management.
- Die Firma änderte den Handelsregistereintrag zuletzt am 06.01.2023, unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
- Die Firma Catharina's Fine Food GmbH in Liquidation ist unter der UID CHE-446.255.529 eingetragen.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
26.09.2019
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Fislisbach
Handelsregisteramt
AG
Handelsregister-Nummer
CH-020.4.068.745-5
UID/MWST
CHE-446.255.529
Branche
Handel (sonstiges)
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Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines Lebensmittelgeschäfts sowie den Handel mit Delikatessen, Lebensmitteln und Getränken aller Art sowie das Führen eines Gastronomiebetriebes. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Catharina's Fine Food GmbH
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Catharina's Fine Food GmbH in Liquidation
Publikationsnummer: HR02-1005646098, Handelsregister-Amt Aargau, (400)
Catharina's Fine Food GmbH in Liquidation, in Fislisbach, CHE-446.255.529, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 136 vom 15.07.2022, Publ. 1005522193). Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Baden vom 22.12.2022 mangels Aktiven eingestellt.
Publikationsnummer: KK03-0000038771, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB 04.01.2023 Zusätzliche Publikationen: KABAG 04.01.2023 Voraussichtliches Ablaufdatum: 04.01.2028 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau Amtsstelle Baden, Oberstadtstrasse 9, 5400 Baden Einstellung des Konkursverfahrens Catharina's Fine Food GmbH Schuldner: Catharina's Fine Food GmbH CHE-446.255.529 Badenerstrasse 2
Kontaktstelle: Konkursamt Aargau Amtsstelle Baden, Oberstadtstrasse 9, 5400 Baden Bemerkungen:
AA
Publikationsnummer: UV04-0000000599, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 25.07.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 25.01.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Baden - Gerichtspräsidium 4, Mellingerstrasse 2a, 5400 Baden Entscheid vom 6. Juli 2022 / SG.2022.124 Gerichtsentscheid: Entscheid vom 6. Juli 2022 Besetzung: Gerichtspräsidentin Gabriella Fehr, Gerichtsschreiberin Sybille VocatHochstrasser Gesuchstellerin: Catharina's Fine Food GmbH, Badenerstrasse 2, 5442 Fislisbach Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Überschuldungsanzeige Die Gerichtspräsidentin erkennt: 1. Über die Catharina's Fine Food GmbH, Badenerstrasse 2, 5442 Fislisbach, wird gestützt auf die Überschuldungsanzeige vom 10. Juni 2022 und gestützt auf die nachgereichten Unterlagen vom 4. Juli 2022 in Anwendung von Art. 192 SchKG i. V. m. Art. 820 Abs. 1 und Art. 729c OR mit Wirkung ab Mittwoch, 6. Juli 2022, 14:00 Uhr, der Konkurs eröffnet. 2. Mit der Durchführung des Verfahrens wird das Konkursamt Aargau, Amtsstelle Baden, beauftragt. Vorbehalten bleibt eine allfällige andere Zuweisung durch die leitende Konkursbeamtin. Das Konkursamt wird ersucht, die Konkurseröffnung zu publizieren. 3. Die Kosten der Konkurseröffnung von Fr. 350.00 werden der Konkursmasse auferlegt. Zustellung an: - die Gesuchstellerin - das Betreibungsamt Fislisbach - das Konkursamt Aargau, Amtsstelle Baden (samt Akten) - das Handelsregisteramt des Kantons Aargau - das Grundbuchamt Baden Mitteilung an: - die leitende Konkursbeamtin - das Friedensrichteramt Kreis V Rechtsmittelbelehrung (Art. 174 SchKG i.V.m. Art. 319 ff. ZPO) Dieser Entscheid kann innert 10 Tagen seit seiner Zustellung beim Obergericht, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, mit Beschwerde angefochten werden. Mit der Beschwerde kann eine unrichtige Rechtsanwendung oder eine offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhaltes gerügt werden (Art. 320 ZPO). Es können neue Tatsachen geltend gemacht werden, wenn diese vor dem erstinstanzlichen Entscheid eingetreten sind (Art. 174 Abs. 1 SchKG). Das Obergericht kann die Konkurseröffnung aufheben, wenn der Schuldner seine Zahlungsfähigkeit glaubhaft macht und durch Urkunden beweist, dass inzwischen die Schuld, einschliesslich der Zinsen und Kosten, getilgt ist oder der geschuldete Betrag beim Obergericht zuhanden des Gläubigers hinterlegt ist oder der Gläubiger auf die Durchführung des Konkurses verzichtet (Art. 174 Abs. 2 SchKG). Die Beschwerde ist schriftlich und begründet einzureichen (Art. 321 Abs. 1 ZPO). Es ist genau anzugeben, welche Punkte des Entscheides angefochten und welche Abänderungen beantragt werden. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 321 Abs. 3 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Obergericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO). Die Beschwerdefrist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 142 Abs. 3 ZPO). Fällt das Ende der Frist in die Betreibungsferien, so wird die Frist bis zum dritten Tage nach deren Ende verlängert. Bei der Berechnung der Frist von drei Tagen werden Samstag und Sonntag sowie staatlich anerkannte Feiertage nicht mitgezählt (Art. 63 SchKG). Die Betreibungsferien dauern sieben Tage vor und sieben Tage nach Ostern und Weihnachten sowie vom 15. Juli bis zum 3
- Juli (Art. 56 Ziff. 2 SchKG). Die Beschwerde hemmt die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des angefochtenen
Entscheides nicht. Das Obergericht kann die Vollstreckbarkeit jedoch aufschieben (Art. 325 Abs. 1 und 2 ZPO). Ein entsprechender Antrag wäre mit der Beschwerde zu stellen.
Bezirksgericht Baden, Präsidium 4 des Zivilgerichts
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.